Wissenswertes


Warum Rolladen?

Rollläden verbessern den Wärmeschutz und führen zu einer Energieeinsparung. Durch die Luftschicht zwischen Rollladen und Fensterglas wird eine effektive Dämmwirkung erreicht. Durch den herunter gelassenen Rollladen in der kalten und dunkelen Jahreszeit wird deutlich mehr Energie gespart.

Der Rollladen kann Licht, vor allem im Sommer zuverlässig abhalten. Dadurch wird eine Aufheizung des Raumes vermieden und ein Ausbleichen von Möbeln und Bodenbelägen durch UV-Licht reduziert.

Ein heruntergelassener Rollladen hält Einbrecher ab. Durch den erhöhten Zeitaufwand und die Geräuschentwicklung beim Aufbrechen eines Rollladens, verbunden mit der Unsicherheit, was sich dahinter verbirgt, werden Einbrecher abgeschreckt.

Unsere Außenrollläden sind flächenbündig verdeckt. Die Revision ist von Außen nicht sichtbar und von unten im Inneren zugänglich.



Was ist Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, wenn der Bauantrag (oder der Bauänderungs- oder Abbruchantrag) im Baugenehmigungsverfahren akzeptiert wird. Das ist der Fall, wenn dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Erst wenn die Baugenehmigung vorliegt, darf mit den Bauarbeiten (einschließlich des Erdaushubs) begonnen werden. Dies darf nur dann früher geschehen, wenn bereits eine Teilbaugenehmigung vorliegt. Vorschriften des privaten Nachbarrechts oder vertragliche Bindungen sind zu beachten. 

Eine Baugenehmigung verliert nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit, wenn mit dem Bau nicht begonnen wird. Eine Abweichung von genehmigten Plänen bedarf der erneuten Zustimmung der Behörde. Baubeginn und ausführende Firma sind der Baubehörde zu melden, für die Genehmigung fallen Baugenehmigungsgebühren an.



Was ist Bauvoranfrage?

Wenn Sie für Ihre geplante Immobilie ein Grundstück gefunden haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob es bebaubar ist. Dazu können Sie eine Bauvoranfrage stellen. 

Mit der Bauvoranfrage kann die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens bereits vor Baubeginn und vor der detaillierten Bauplanung rechtssicher geklärt werden. Entschieden wird dabei nicht über die Bebauung eines Grundstücks an sich, sondern über die Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens.


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